Ab dem 24. November gilt im Land Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. Der Sport darf weitestgehend weiterlaufen wie zuletzt. Mit einer wichtigen Änderung: Mitmachen dürfen nur noch Personen, die entweder geimpft oder genesen sind.
Ab sofort also 2G im Amateur-, Freizeit- und Breitensport in NRW. Die immense Dynamisierung des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Deutschland in den vergangenen Wochen macht weder vor dem Bundesland Nordrhein-Westfalen noch vor Sportanbietern und -vereinen halt. Und so heißt es auf politisches Geheiß hin ab sofort: Wer nicht geimpft oder genesen ist und dies anhand eines gültigen Zertifikats nachweisen kann, ist ab sofort von sämtlichen Sportangeboten des Reeser Schwimmclubs 1968 e.V. ausgeschlossen.
Doch es gibt Ausnahmen. Übungsleiter*innen und Trainer*innen fallen unter die Arbeitnehmer*innen-Regelung und dürfen somit auch künftig weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Tragen müssen sie dann jedoch während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske.
Ebenso gelten Ausnahmen für Minderjährige. So fallen Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag auch dann unter die 2G-Regel, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Es ist dann auch nicht erforderlich, dass sie ein negatives Testergebnis vorlegen, da sie aufgrund ihrer Schüler*inneneigenschaft per se als getestet gelten.
Der Reeser-SC weist darauf hin, dass er seine Übungsleiter*innen gemäß § 4, Abs. 6 der jüngsten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW dazu aufgerufen hat, ab Donnerstag, den 25. November den jeweiligen Impf- oder Genesene-Status mithilfe der CovPassCheck-App zu kontrollieren. Da die App keine Daten speichert, sondern lediglich anhand des QR-Codes die Richtigkeit eines Impf- oder Genesenen-Zertifikats bestätigt ist sie datenschutzrechtlich unbedenklich. Alle Teilnehmer*innen der Sportangebote des RSC werden in diesem Zusammenhang um kooperative Unterstützung im Sinne eines reibungslosen Ablaufs gebeten.